Sorgerecht

Die wichtigste Funktion der elterlichen Verantwortung gegenüber ihren Kindern ist die elterliche Sorge. Darunter versteht das Gesetz die Pflicht und das Recht der Eltern, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen. Die Sorgepflicht ist auf die Wahrung und Förderung der körperlichen, geistigen, seelischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen des Kindes gerichtet.

Bitte beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie Ihre persönlichen Probleme, die Sie mit Ihrem Partner haben, von den Kindern fern halten. Die Kinder haben das Scheitern Ihrer Ehe nicht verursacht und in aller Regel haben die Kinder nur den einen Wunsch, dass sich ihre eigenen Eltern wieder vertragen. Vermeiden Sie also unbedingt, die Kinder in Ihre Auseinandersetzungen einzubeziehen. Dies ist für die Kinder ausgesprochen schädlich und denken Sie immer daran, dass Ihre Kinder durch die Trennung und die eventuelle Scheidung bereits erheblich belastet sind.

Bei der Scheidung einer Ehe verbleibt das Sorgerecht im Regelfall bei beiden Elternteilen und das Gericht trifft mit der Scheidung nur dann eine Regelung über die elterliche Sorge, wenn eine solche Entscheidung von einem Elternteil beantragt wird. Stellen die Eltern keinen Antrag, so hat dies die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge zur Folge. Die Entscheidung, ob es im Rahmen der Scheidung zu einer Regelung der elterlichen Sorge kommt, bleibt also ausschließlich den Eltern überlassen. Etwas anders gilt nur in den Fällen, in denen das Kindeswohl gefährdet ist.

Auch bei gemeinsamer elterliche Sorge obliegt die Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein dem Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.

Für einmalige Entscheidungen und bei Entscheidungen mit erheblicher Bedeutung für die Entwicklung des Kindes ist es notwendig, eine gemeinsame Entscheidung herbeizuführen. Soweit die Eheleute sich darüber einig sind, dass das Sorgerecht auf einen von ihnen mit der Scheidung übertragen werden soll, ist auch dies möglich. Das Gericht ist dann in der Regel an den Willen der Eltern gebunden und es wird mit der Scheidung eine Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil erfolgen.