Hausrat

Hausrat sind alle Gegenstände, die im Haushalt von den Eheleuten gemeinsam genutzt werden. Auch Gegenstände, die nur einem Ehegatten oder sogar keinem der Ehegatten gehören, zählen zum Hausrat. Kein Hausrat sind die Gegenstände, die als persönliche Gegenstände allein dem Gebrauch eines Ehegatten dienen, wie zum Beispiel Kleidungsstücke oder Schmuck oder Gegenstände, die der Berufsausübung dienen.

Diese Regeln gelten auch für das oder die Autos der Eheleute. Nutzt nur ein Ehegatte das Auto für sich persönlich oder nutzt jeder Ehegatte sein Auto für sich persönlich, ist es allerdings kein Hausrat. Es ist dann dem Zugewinn zuzuordnen. Wird das Auto oder werden die Autos hingegen im wesentlichen für Zwecke der Familie, wie zum Beispiel zum Transport der Kinder oder zum Einkaufen genutzt, ist es beziehungsweise sind sie Hausrat.

Die Aufteilung des Hausrates sollte soweit wie möglich zwischen den Eheleuten einvernehmlich erfolgen. Eine Regelung über das Familiengericht ist zwar durchaus möglich, aber zeitaufwendig und führt in vielen Fällen nicht zu den gewünschten Ergebnissen.