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Informationen zu Ihrer Scheidung
Wenn Sie sich bezüglich Ihrer Scheidung mit Ihrem Ehepartner einig sind, so können wir für Sie bundesweit, schnell und mit überschaubaren Kosten ein sogenanntes einvernehmliches Scheidungsverfahren durchführen. Alle Informationen, die wir hierfür von Ihnen benötigen, werden mit dem » Online-Scheidungsantrag erfasst.
Sobald uns das ausgefüllte Formular zugegangen ist, bereiten wir den Scheidungsantrag vor. Sie erhalten zugleich ein Anschreiben mit einer Kopie des vorbereiteten Scheidungsantrages und der Bitte, einen Kostenvorschuss zu überweisen für die Abdeckung der einzuzahlenden Gerichtskosten. Mehr müssen Sie vorläufig nicht machen.
Sobald die Gerichtskosten auf unserem Konto eingegangen sind, senden wir den Scheidungsantrag an das für Ihre Scheidung zuständige Familiengericht. Durch das Gericht wird dann das Aktenzeichen benannt und Ihrem Ehepartner wird der Scheidungsantrag über das Gericht / die Post ca. ein bis zwei Wochen später zugestellt. Es reicht dann aus, wenn Ihr Ehepartner dem Gericht mitteilt, dass er / sie ebenfalls geschieden werden möchte.
Sobald der Versorgungsausgleich durch die Rentenversicherung geklärt ist, wird durch das Gericht der eigentliche Scheidungstermin angesetzt, in dem Ihre Ehe geschieden wird. Diesen Termin nehmen wir entweder persönlich mit Ihnen wahr oder wir beauftragen einen Kollegen vor Ort. Dadurch entstehen Ihnen keine Mehrkosten.
Die Kosten insgesamt richten sich nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten und liegen in den meisten Fällen zwischen € 1.300,- und € 2.000,-.
Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Den Antrag stellen wir für Sie beim zuständigen Familiengericht. Das amtliche Formular zur Verfahrenskostenhilfe, dass von Ihnen ausgefüllt und unterzeichnet werden muss, erhalten Sie auf Anforderung durch unser Büro übersandt oder zum Downloaden » hier.
Soweit Sie zu dem Ablauf des Verfahrens oder den Kosten Fragen haben, können Sie uns jederzeit ansprechen.
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