Steuern

Ehegatten werden nur dann für die Berechnung der von ihnen zu zahlenden Steuern zusammen veranlagt und können die Vorteile des so genannten Ehegattensplitting wahrnehmen, wenn sie nicht dauernd getrennt leben. In dem Kalenderjahr, in dem die Trennung erfolgte, gilt der Steuervorteil noch für das ganze Jahr.

Steuerrückzahlungen sind unterhaltsrechtlich Einkommen. Sie werden als Einkommen in den Jahren angerechnet, in dem die Erstattung erfolgt. Jeder Ehegatte kann die von ihm getragenen Scheidungskosten (Bezgl. der Kosten anderer familienrechtlicher Verfahren gibt es Besonderheiten, so dass sich auch insoweit eine Beratung empfiehlt) als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.