Trennung und Scheidung

Als Spezialisten für Familienrecht führen wir Ihr Verfahren schnell, kompetent und preiswert durch. Wir sind selbstverständlich auch dann für Sie da, wenn die Voraussetzungen für eine einverständliche Scheidung nicht vorliegen und die Verfahren insbesondere wegen der Zahlung von Unterhalt streitig verlaufen.

Eine einverständliche Scheidung der Ehegatten setzt voraus, dass beide die Scheidung wollen und seit mindestens einem Jahr entweder innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder in verschiedenen Wohnungen getrennt leben. In diesem Fall geht das Familiengericht davon aus, dass die Ehe gescheitert ist. Schuldzuweisungen und das Waschen von schmutziger Wäsche werden vermieden. Die Ehegatten sollten sich auch über die Zahlung von Unterhalt, ihre Wohnung und die Aufteilung des Hausrates geeinigt haben. Es geht dann im wesentlichen nur noch um Formalitäten, wobei Ihr persönliches Erscheinen zum Scheidungstermin einmal erforderlich ist.

Durch die Nutzung des Internets und des damit verbundenen sehr schnellen Informationsaustausches gelingt es mit dem von uns angebotenen Verfahren in kürzester Zeit, das Scheidungsverfahren durch Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht in Gang zu setzen und damit erheblich Zeit zu sparen. Sofern Sie uns das ausgefüllte Formular zukommen lassen und alle eventuellen Fragen geklärt sind, werden wir Ihren Scheidungsantrag sofort bei Gericht einreichen.

Bereits kurze Zeit später bestätigt uns das Familiengericht den Eingang des Scheidungsantrages und teilt das entsprechende Aktenzeichen mit. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich bei dem zuständigen Gericht anhand des Aktenzeichens den ordnungsgemäßen Gang des Verfahrens bestätigen zu lassen.

Über den jeweiligen Verfahrensstand werden Sie von nun an schriftlich von uns informiert. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns anrufen unter der Telefonnummer 07131 – 2068250.