Immobilien

Ein beiden Eheleuten gemeinsam gehörendes Eigentum oder eine Eigentumswohnung bleibt auch nach Trennung und Scheidung im Eigentum beider Eheleute. Dieses gemeinsame Eigentum endet erst durch Verkauf oder – wenn einer der Ehegatten einem Verkauf nicht zustimmt – durch eine von dem anderen Ehegatten einzuleitende Auseinandersetzungsversteigerung.

Wohnt bis dahin ein Ehegatte allein im Haus oder der Wohnung und teilen sich die Ehegatten die Belastungen der Immobilie, so muss er dem anderen Ehegatten für die Nutzung von dessen Haus oder Wohnungshälfte eine Nutzungsentschädigung zahlen. Ist ein Ehegatte zum Unterhalt verpflichtet oder unterhaltsberechtigt und wohnt er – ob allein oder mit den Kindern – in dem Haus oder der Wohnung, so muss er sich eine angemessene Miete für dieses Haus oder diese Wohnung als Einkommen anrechnen lassen.